HIV-Diagnostik mit verschiedenen Testverfahren
Grundsätzlich gilt: Der Test darf nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung vor dem Test und am besten auch nach Erhalt des Testergebnisses.
Die HIV-Diagnostik ist ein mehrstufiges Verfahren, mit dem eine HIV-Infektion bestätigt oder ausgeschlossen werden kann. Grundlage ist ein HIV-Test, der jedoch nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden darf. Diese sogenannte Stufendiagnostik sichert die Diagnose in die eine oder andere Richtung. Je früher HIV diagnostiziert wird, umso schneller kann eine HIV-Therapie eingeleitet werden, sodass eine weitere Verschlechterung des Immunsystems gestoppt wird und Sie auch mit HIV positiv leben können.
HIV-Diagnostik: Wann ist ein Test sinnvoll?
Sie hatten ungeschützten Sex, weil Sie kein Kondom verwendet haben oder weil es abgerutscht/gerissen ist? Oder Sie haben aus einem anderen Grund Angst, sich mit HIV infiziert zu haben? Dann schafft ein HIV-Test Klarheit, der nach Risikosituationen empfohlen wird. Auch bei unklaren Symptomen, zum Beispiel von Fieber oder angeschwollenen Lymphknoten ohne erkennbare Ursache sollten Sie an eine HIV-Infektion denken. Vor bestimmten Operationen oder während einer Schwangerschaft wird Patienten häufig eine Testung auf HIV angeboten, häufig im Zusammenhang mit einer Untersuchung auf Hepatitis B und C.
Grundlage einer gesicherten Diagnose einer HIV-Infektion ist eine Stufendiagnostik. Erst wenn in mindestens zwei Stufen mit definierten Nachweismethoden eine HIV-Infektion bestätigt wird, gilt der Patient als HIV-Positiv und wird vom Arzt über das Testergebnis informiert (s. Abb. ).
Abb.: Stufenschema für den sicheren Erstnachweis einer HIV-Infektion (gemäß Bundesgesundheitsblatt 25. Juni 2015 – 85: 877-886; NAT= Nukleinsäure Amplifikationstest)
Überblick über die HIV-Diagnostik – was ist ein HIV-Test eigentlich?
In der HIV-Diagnostik stehen verschiedene Testvarianten zur Verfügung, der klassische HIV-Labortest, der HIV-Schnelltest, Heimtests und Einsendetests.
- Der klassische HIV-Labortest wird von Gesundheitsämtern in größeren Städten und Großstädten sowie an Checkpoints angeboten. Er ist immer anonym und oftmals auch kostenlos, wobei das Ergebnis einige Tage dauert.
- Mit einem HIV Schnelltest, der auch bedside-Test genannt wird, erhalten Sie bereits nach 30 Minuten ein Ergebnis. Der Schnelltest ist insbesondere für Notfälle geeignet und hat lediglich eine orientierende Funktion. Meistens ist er kostenpflichtig und wird von Gesundheitsämtern und Checkpoints anonym angeboten.
- Der Heimtest ist ein HIV-Schnelltest, den Sie selbst durchführen können. Er ist leicht anzuwenden und gilt als zuverlässig. Allerdings ist er in Deutschland aktuell nicht erlaubt und kann, da ohne eine dahinter stehende Beratung, zu einer Verunsicherung des Anwenders führen.
Bei allen genannten Testverfahren im Rahmen der HIV-Diagnostik handelt es sich um HIV-Antikörper-Suchtests. Das bedeutet, dass im Blut nach Antikörpern gesucht wird, deren Nachweis nach frühestens sechs Wochen und spätestens nach zwölf Wochen nach einer HIV-Infektion möglich ist. Werden keine Antikörper gefunden, sind Sie HIV-negativ. Werden Antikörper gefunden, muss dieses Ergebnis durch einen weiteren Test gesichert werden. Dieser in zwei Stufen aufgeteilte Test wird bei klassischen Labortests automatisch durchgeführt.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Test und nachdem Sie das Testergebnis erhalten haben, beraten zu lassen. Das gilt umso mehr, wenn sich eine HIV-Infektion bestätigt. Dann sollten Sie sehr schnell eine Therapie einleiten. Dann ist es auch möglich, positiv mit HIV zu leben.
HIV-Diagnostik – warum wird getestet?
Es gibt nicht nur persönliche Gründe, sich auf HIV testen zu lassen, sondern auch juristische und berufsgenossenschaftliche. Das gilt nicht nur für bestimmte Berufsgruppen, sondern auch bei Auslandsreisen und für diejenigen, die Blut spenden.
- Medizinisches Personal sollte sich beim Betriebsarzt regelmäßig einer gesundheitlichen Untersuchung und auch einem HIV-Test unterziehen.
- Blut oder Blutprodukte von Spendern werden immer auf HIV getestet, um eine Übertragung auf mögliche Empfänger auszuschließen.
- Nach einem Unfall mit einer möglichen HIV-Exposition wird unter anderem ein HIV-Test durchgeführt. Dahinter stecken auch versicherungsrechtliche und juristische Gründe. Nur wenn die Beweislage gesichert ist, kann der Betroffene Versorgungsansprüche gegenüber der Versicherung des Verursachers durchsetzen.
- Es gibt bestimmte Länder, die im Zusammenhang mit einem Langzeitaufenthalt bei Einreise die Vorlage eines speziellen Formulars verlangen, mit dem ein negativer HIV-Test nachgewiesen wird.
Bitte beachten Sie, dass heutzutage ein frühzeitiger HIV-Test auch therapeutisch von großer Bedeutung ist. Ein rechtzeitiger Beginn nach einer sorgfältigen HIV-Diagnostik ermöglicht eine frühzeitige HIV-Therapie. Je früher mit einer Therapie begonnen wird, umso unwahrscheinlicher wird es, dass AIDS sich entwickelt und eine AIDS-Therapie bzw. eine Therapie von mit AIDS verbundenen Infektionen notwendig wird. Und umso wahrscheinlicher ist es, dass Sie trotzdem positiv leben mit HIV.
Vergleicht man den HI-Virusnachweis mit der Suche einer Stecknadel im Heuhaufen, dann versteht man bildlich gesehen unter Sensitivität die erfolgreiche Suche von allen Stecknadeln in einem Heuhaufen und unter Spezifität die Differenzierung zwischen Stecknadeln mit rotem oder blauem Kopf.
Die HIV-Diagnostik in zwei Stufen: Suchtest und Bestätigungstest
Grundlage der HIV-Diagnostik ist eine Blutentnahme. Bereits drei bis sechs Wochen, spätestens jedoch drei Monate nach einer Ansteckung mit HIV können im Blut durch das Immunsystem gebildete Antikörper sowie ein bestimmter Eiweißbestandteil des HI-Virus nachgewiesen werden. Erst wenn im Rahmen der Stufendiagnostik in mindestens zwei Stufen der Nachweis einer HIV-Infektion erbracht wird, gilt ein Patient als HIV-positiv, worüber er dann von einem Arzt informiert wird.
Abbildung Stufenschema
1. Stufe der HIV-Diagnostik: HIV-Screeningtest
In der ersten Stufe wird bevorzugt ein Labortest oder Screeningtest eingesetzt. Er basiert auf dem Nachweis von HIV spezifischen Antikörpern und von einem spezifischen Eiweiß des HI-Virus. Ziel des Screeningtests ist, mit HIV infizierte Personen als solche zu erkennen. Bei diesem ersten Test kann es jedoch zu einer fehlerhaften Diagnose kommen. Das bedeutet, dass Personen positiv getestet werden, obwohl sie nicht mit HIV infiziert sind. Grund sind akute Erkrankungen, die erst kurze Zeit zurückliegen, ebenso wie Grippeschutzimpfungen und Allergien, die ein fehlerhaftes Ergebnis suggerieren. Beim HIV-Screeningtest handelt es sich um einen Test der vierten Generation. Abhängig vom Ergebnis des Labor- oder Screeningtests wird entschieden, ob die zweite Stufe der HIV-Diagnostik durchgeführt wird. Ist das Testergebnis negativ, ist eine HIV-Infektion mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Anderes gilt für ein positives Testergebnis, das durch einen zweiten Test überprüft wird.
Abbildung
Abb.: Ab wann hat welcher HIV-Suchtest ein sicheres Ergebnis? Gemäß Aussagen im Bundesgesundheitsblatt, Juni 2015.
Je nach Ergebnis des Screeningtests wird entschieden, ob noch weitere Stufen der Diagnostik zum sicheren Ausschluss einer HIV-Infektion erfolgen:
Ist das Ergebnis des Screeningtests negativ und liegt der Zeitpunkt der Infektion mehr als 6 Wochen zurück, so ist eine HIV-Infektion mit hoher Sicherheit ausgeschlossen. Der Patient ist HIV-Negativ und es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
2. Stufe der HIV-Diagnostik: Bestätigungstest
Besteht nach einem negativen Ergebnis im Screeningtest jedoch ein begründeter Verdacht für eine HIV-Infektion, die weniger als 6 Wochen zurück liegt, so wird ein hoch sensitiver Nukleinsäure Amplifikationstests (NAT=Test für den Nachweis von Virus-Erbinformationen) empfohlen.
Ergibt der Screeningtest einen Hinweis auf eine mögliche HIV-Infektion, wird im nächsten Schritt ein Bestätigungstest durchgeführt.
Hierfür werden entweder mit einer Immunoblot-Methode HIV-spezifische Antikörper oder direkt die Erbinformation des Virus (NAT) nachgewiesen.
Die Diagnose "HIV-positiv" wird üblicherweise auf der Grundlage des Nachweises von Antikörpern gegen mindestens zwei verschiedene Virusproteine gestellt. Ebenso ist bei bestätigtem Nachweis einer HIV-Infektion die Untersuchung einer zweiten unabhängig gewonnen Blutprobe zum Ausschluss einer Probenverwechslung oder Probenverunreinigung empfohlen.
Nur wenn ein Patient in beiden Tests positiv getestet wurde, gilt er als HIV-positiv. In diesem Fall sollte umgehend ein auf HIV/AIDS spezialisierter Arzt eingebunden werden.
2. Die zweite Stufe: der Bestätigungstest
Besteht ein begründeter Verdacht auf eine HIV-Infektion, da der erste Test positiv ausgefallen ist, wird in einem zweiten Schritt ein Bestätigungstest durchgeführt. Dazu werden mit der sogenannten Immunoblot-Methode Antikörper nachgewiesen, die spezifisch für HIV sind, oder alternativ direkt die Erbinformation des HI-Virus. Steht im Ergebnis fest, dass Antikörper gegen mindestens zwei verschiedene Virusproteine im Blut enthalten sind, gilt die Diagnose „HIV-positiv“ als gesichert. Regelmäßig wird nach einem bestätigten Nachweis einer Infizierung mit HIV eine zweite, unabhängig gewonnene Blutprobe untersucht, um das Ergebnis zu sichern und eine Probenverunreinigung oder Verwechslung auszuschließen.
Die rechtliche Situation: Einverständnis und Meldepflicht
Ein HIV-Test kann nur durchgeführt werden, wenn Sie davon Kenntnis und Ihr Einverständnis erklärt haben. Es reicht also nicht aus, wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass wegen einer Operation verschiedene Laboruntersuchungen notwendig sind. In jedem Fall müssen Sie über die Durchführung eines HIV Testes informiert und um Ihr Einverständnis gebeten werden. Außerdem unterliegen alle Mitarbeiter in Praxen und Krankenhäusern der Schweigepflicht. Das gilt sowohl für den eigentlichen HIV-Test als auch für das Testergebnis. Bitte beachten Sie, dass eine anonymisierte Testung in einer Praxis aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Anderes gilt für Gesundheitsämter. Bei einer vorliegenden Indikation können Arztpraxen und Krankenhäuser einen HIV-Test durchführen und die entstandenen Kosten über die Krankenkasse abrechnen. Betrieblich veranlasste Tests durch den Betriebsarzt werden regelmäßig über den Arbeitgeber finanziert, während die anonymisierte Testung bei den Gesundheitsämtern für Patienten kostenlos ist.
Fällt die HIV-Diagnostik positiv aus, ist das Labor verpflichtet, die Erkrankung anonymisiert dem Robert-Koch-Institut (RKI) innerhalb von zwei Wochen zu melden, wofür ein spezielles Verschlüsselungssystem entwickelt wurde. Das RKI sammelt die Daten, um die aktuelle Ausbreitung der HIV-Infektion in Deutschland zu dokumentieren.
Wenn ein HIV-Test im Labor positiv ausfällt, muss dies dem Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet werden. Diese Meldung erfolgt anonym ohne namentliche Nennung des Patienten. Das Institut sammelt alle Daten, um einen Überblick über die aktuelle Ausbreitung der HIV-Infektion in Deutschland zu haben. Diese Auswertungen werden regelmäßig unter www.rki.de veröffentlicht.